Allgemeine Geschäftsbedingungen

European Leadership Consulting eG

Schauinslandstr. 2a
D-79194 Gundelfingen
Tel. +49 (0)761 292 76 90
Email-Kontakt: office@e-l-c.com

Rechtsform: eingetragene Genossenschaft Genossenschaftsregisternummer:
Amtsgericht Freiburg GnR 700153
Vorstand: Insha Gabriele Holz
Mitglied im Prüfungsverband: DIVK e.V. 31135 Hildesheim
ID: DE813533320

1. Seminarveranstalter und -ort

Der Seminarveranstalter ist die elc GmbH und ihre lizenzierten Seminarleiter. Die Seminare werden in geeigneten Seminarräumlichkeiten durchgeführt. Die Wahl des Veranstaltungsortes behält sich die elc GmbH vor. Die Übernachtungsmöglichkeiten müssen rechtzeitig selbst gebucht werden. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu entrichten.

2. Seminardauer

Die Seminare finden zu den angegebenen Terminen statt. Die Unterrichtsdauer beträgt 6 – 7 Stunden/Tag. Die Seminarleitung behält sich vor, die Unterrichtszeiten dem Unterrichtsverlauf anzupassen und soweit dies aufgrund besonderer Umstände zweckmäßig erscheint, zu ändern.

3. Seminarinhalt

Das Seminar „Management durch Selbsterkenntnis“ besteht aus drei Teilen:
Teil 1 – Durch Selbstschulung zur Selbsterkenntnis
Teil 2 – Mit Selbsterkenntnis zur besseren Führung
Teil 3 – Die neue Dimension der Führung
Es werden theoretische und praktische Inhalte vermittelt. Das Seminar ermöglicht Selbsterfahrungsprozesse und die Schulung des Unterscheidungsvermögens, des Wahrnehmungsvermögens und besonderer Führungsqualitäten. Mängelgewährleistungsansprüche können nicht hergeleitet werden. Ein Wirkversprechen ist nicht an den Unterricht oder die Anwendung der vermittelten Methoden geknüpft. Die elc GmbH übernimmt keine Verantwortung für die weitere Lebensgestaltung des Teilnehmers sowie keine Gewährleistung für einzutreffende Erwartungen und Hoffnungen. Die Verantwortung für die Ausführung der empfohlenen Maßnahmen verbleibt beim Ausführenden. Erfolgsgarantien werden nicht gegeben.

4. Verbindlichkeit der Anmeldung und Teilnahme

Die Anmeldung gilt nur für den Seminarteil zu den man sich angemeldet hat. Jeder Seminarteil kann einzeln gebucht werden. Die elc GmbH behält sich vor, im Bedarfsfall einen Ersatz-Seminarleiter zu stellen. Das Seminar ist aufbauend und die einzelnen Seminarteile „Teil 1, Teil 2 und Teil 3“ können nur nacheinander absolviert werden.
Ein Seminarteil stellt eine geschlossene Einheit dar und muss vollständig besucht werden. Während des Seminars herrscht Anwesenheitspflicht. Das Seminar „Management durch Selbsterkenntnis“ ist nach dem Besuch aller Seminarteile abgeschlossen.
Die elc GmbH behält sich vor, Absolvententreffen und Fortbildungen zu organisieren.
Liegen keine schwerwiegenden Gründe für eine Absenz vor, verfallen alle Rechte des Teilnehmers und die Absenz wird, wie unter Punkt 7 erwähnt, als Rücktritt gehandhabt.

5. Seminargebühr

Die Seminargebühren können der Webseite entnommen werden. Die Seminargebühr wird zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt. Für Unternehmer findet §13 UStG Anwendung. Die im Voraus bezahlte Seminargebühr berechtigt zur Teilnahme am Seminar. Die Seminargebühr beinhaltet die Kosten für das Seminar und die Seminarunterlagen. Nicht enthalten sind Hotelleistungen wie Übernachtung und Verpflegung, die vom Teilnehmer direkt im Hotel zu bezahlen sind.

6. Zahlungsmöglichkeiten

Nach der Anmeldung zum Seminar wird eine Anmeldgebühr von 20% der Seminargebühr in Rechnung gestellt. Die Seminargebühr ist spätestens eine Woche vor Beginn des Seminars fällig und wird mit der Anmeldegebühr verrechnet. Nur die rechtzeitige Bezahlung reserviert einen Teilnehmerplatz.

7. Kündigung und Rücktritt

Ein Rücktritt ist schriftlich mindestens drei Monate vor Seminarbeginn zu erklären. Stornierungen sind bis 3 Monate vor Seminarbeginn kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 3 Monaten und 6 Wochen vor Seminarbeginn werden 40% der Seminargebühr verrechnet. Bei Rücktritt nach Seminarbeginn bzw. bei Absenz entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Seminargebühr. Umbuchungen vor einer Seminardurchführung auf eine andere sind einmalig bis 6 Wochen vor Seminarbeginn gegen eine Umbuchungsgebühr von 300 Euro möglich.
Bei Rücktritt bzw. vorzeitiger Beendigung des Seminars sind die ausgehändigten Unterrichtsmaterialien der Seminarleitung zurückzuerstatten. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche weitere Regressansprüche. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund findet insbesondere bei schwerer körperlicher oder psychischer Krankheit (nachgewiesen durch ärztliche Bescheinigung), die eine Teilnahme am Seminar unmöglich macht, statt. In diesem Falle wird die bezahlte Seminargebühr innerhalb von 60 Tagen zurückerstattet.

8. Lehrgangsmaterialien, Urheberrechte, Vertragsstrafe

Es ist untersagt, dass von dem Teilnehmer Bild- oder Tonaufnahmen während des Seminars erstellt werden. Die elc GmbH mit Sitz in D-79194 Gundelfingen hat das alleinige Urheberrecht. Bei Interesse der Presse entscheidet allein die elc GmbH, ob und in welchem Umfang deren Vertreter anwesend sein dürfen. An den Seminarmaterialien bestehen keine Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Vermarktungsrechte. Die Seminarinhalte dienen nur zur eigenen Anwendung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gelehrt werden. Die lizenzierten Seminarleiter bekommen die Unterrichtsmaterialien für die Durchführung des Seminars „Management durch Selbsterkenntnis“ von der elc GmbH gestellt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von bis zu € 7.000,00.

9. Verhaltenskodex

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vermittelten Methoden zum Wohle des Unternehmens und der Mitarbeiter einzusetzen. Liegen grobe Verstöße gegen den Verhaltenskodex vor, behält sich die elc GmbH vor, den Absolventen von den Fortbildungsveranstaltungen auszuschließen und seinen Zugang zu Austauschplattformen bzw. Foren zu entfernen.

10. Teilnehmererklärung – Haftungsausschluss

Der Teilnehmer bestätigt, vor seiner Anmeldung alle Informationen für eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar „Management durch Selbsterkenntnis“ erhalten zu haben. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt der Teilnehmer, dass er körperlich und psychisch gesund und damit in der Lage ist, die Verantwortung zur Teilnahme am Seminar zu tragen.
Des Weiteren versichert der Teilnehmer, durchschnittlich körperlich und seelisch belastbar zu sein. Für Schäden, die die Teilnehmer untereinander verursachen, haftet die elc GmbH nicht.

11. Terminverschiebung

Die Seminarleitung behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen zwingenden Gründen (Krankheit) den Seminarbeginn zu verschieben oder ganz abzusagen. Hieraus kann der Teilnehmer keine weiteren Rechte herleiten. Bereits bezahlte Seminargebühren erhält er für nicht stattgefundene Seminarteile zurück. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Seminarleiter oder einen bestimmten Nachholtermin.

12. Datenschutz

Die Kontaktdaten der Seminarteilnehmer werden von der elc GmbH nach dem Bundesdatenschutzgesetz verwaltet. Die Absolventen werden in einem E-Mail-Newsletterverteiler aufgenommen und können sich jederzeit davon abmelden (§ 7 Abs. 3 UWG).

13. Rechtsordnung und Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Gerichtstand ist Freiburg im Breisgau (DE).